Eishockey Nachwuchs Landsberg

Verhaltenskodex

für Trainer/Trainerinnen, Mannschaftsführerinnen/Mannschaftsführer, Betreuerinnen/Betreuer und Spielerinnen/Spieler der Nachwuchsabteilung des Hockey Club Landsberg e.V.

 

 

Allgemein:

Trainer/ Trainerinnen, Mannschaftsführer/ Mannschaftsführerinnen, Betreuerinnen/ Betreuer und Spieler/Spielerinnen haben ihr Handeln an der „Philosophie und dem Nachwuchskonzept des Hockey Club Landsberg e.V.“ auszurichten.

 

Alle HCL´er begegnen einander und unseren sportlichen Gegnern mit Respekt und Wertschätzung.

 

Die Teamoffiziellen, das sind, Trainer/ Trainerinnen, Mannschaftsführer/ Mannschaftsführerinnen, Betreuerinnen/ Betreuer und Mannschaftssanitäter haben die Verpflichtung, die Interessen des HC Landsberg in korrekter Weise in jeder Beziehung zu vertreten.

 

Ziel der Teilnahme an den Meisterschafts-/ Spielrunden des BEV / DEB ist der sportliche Erfolg in einem fairen Wettbewerb. An diesem Ziel haben sich alle in ihrem Verhalten zu orientieren.

 

Mannschaftsführer/ Mannschaftsführerinnen:

Als offiziellen Vertreter beruft die Jugendleitung in Absprache mit dem jeweils zuständigen Trainer einen Mannschaftsführer/eine Mannschaftsführerin. Dieser/diese gehört zu den Teamoffiziellen und vertritt den HC Landsberg nach außen hin. Die Mannschaft kann der Jugendleitung einen Vorschlag unterbreiten.

In der Mannschaft ist der Mannschaftsführer/ die Mannschaftsführerin für den reibungslosen Ablauf der Vorbereitungen des Trainingsbetriebs und des Spielbetriebes verantwortlich. Er/Sie wird dabei von den Betreuerinnen /Betreuern unterstützt. Sie/Er kann als verantwortliche(r) für das Auftreten der Mannschaft Weisungen erteilen.

Werden diese nicht befolgt, ist er/sie berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, die – bei groben Verstößen – bis zum Ausschluss aus der Mannschaft während des Trainings/- Spielbetriebes reichen. Der Trainer/ die Trainerin ist bei solchen Sanktionen unbedingt zu beteiligen. Die Jugendleitung ist darüber unverzüglich zu unterrichten.

Entsprechend sind alle Teammitglieder verpflichtet, alle Handlungen und Entscheidungen mit dem Mannschaftsführer abzustimmen, die die Teilnahme, den sportlichen Erfolg und die Fairness am Trainings- und Spielbetrieb betreffen.

Gibt es innerhalb der Mannschaft, bei den Trainern/ Trainerinnen oder Betreuerinnen /Betreuern ernste Zweifel an Entscheidungen oder an der Qualifikation des Mannschaftsführers/ der Mannschaftsführerin, haben sie das Recht die Jugendleitung zu verständigen. Eigenmächtige Handlungen ohne solche Verständigungen sind nicht gestattet.

 

Familienangehörige oder Begleiter sind grundsätzlich Zuschauer. Stellen sie Sich als Helfer zur Verfügung, unterliegen Sie diesen Richtlinien.

 

Betreuerinnen /Betreuer:

Der Mannschaftsbetreuer/ die Mannschaftsbetreuerin ist den Spielerinnen und Spielern in jeder Hinsicht behilflich, er/sie vertritt den Mannschaftsführer/die  Mannschaftsführerinnen bei dessen/deren Abwesenheit. Mannschaftsbetreuer/ Mannschaftsbetreuerinnen sind den Spielerinnen und Spielern in Ihrem Aufgabenbereich weisungsbefugt.

Für Trainer/ Trainerinnen, Mannschaftsführer/ Mannschaftsführerinnen, Betreuerinnen/ Betreuer haben folgende Pflichten:

 

 -    Die Trainer/ Trainerinnen sind verantwortlich für einen geregelten Trainings- und Spielbetrieb ihrer Mannschaft sowie für das ihnen zur Verfügung gestellte Material.

 

-    Er/Sie sorgt für Ordnung auf dem Eis.

 

 -    Jeder Trainer/ jede Trainerin ist bereit, sich im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten aus- und weiterzubilden (z.B. interne Ausbildung durch den Nachwuchskoordinator).

 

-    Die Trainer/ Trainerinnen haben pünktlich und vorbereitet zu erscheinen, bei Unabkömmlichkeit ist für einen geeignete/n Vertreter/Vertreterin zu sorgen.

 

 -    Die Trainer/ Trainerinnen führen auf Weisung des Nachwuchskoordinators eine Leistungskontrolle, die als Instrument für eine gezielte Förderung der Spieler dient, durch.

 

-    Jeder Trainer/ jede Trainerin, jeder Mannschaftsführer/ jede Mannschaftsführerin bzw. Betreuer/ Betreuerin fördert den Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Eltern.

 

-    Die Trainer/ Trainerinnen nehmen an den Trainersitzungen teil.

 

-    Die Mannschaftsführer/ Mannschaftsführerinnen und Betreuerinnen/ Betreuer sorgen für Ruhe und Ordnung vor und nach dem Training bzw. vor und nach Meisterschafts-/Freundschaftsspielen.

 

-    Die Mannschaftsführer/ Mannschaftsführerinnen und Betreuer/ Betreuerinnen nehmen an den entsprechenden Sitzungen teil.

 

-   Die Trainer/ Trainerinnen, Mannschaftsführer/ Mannschaftsführerinnen, Betreuerinnen/ Betreuer kommen ihren administrativen Pflichten gemäß den Weisungen der Jugendleitung fristgerecht nach.

 

-    Die Trainer/ Trainerinnen, Mannschaftsführer/ Mannschaftsführerinnen, Betreuerinnen/ Betreuer helfen bei Vereinsanlässen mit.

 

-    Anfragen neuer Spielerinnen und Spieler um Aufnahme in den Verein sind umgehend dem Nachwuchskoordinator und der Jugendleitung weiterzuleiten.

 

-    Die Trainer/ Trainerinnen, Mannschaftsführer/ Mannschaftsführerinnen, Betreuerinnen/ Betreuer sind für die Einhaltung des Kinder- und

      Jugendschutzes während des Trainingsbetriebes und den Meisterschaftsspielen verantwortlich.

 

Trainer/ Trainerinnen, Mannschaftsführer/ Mannschaftsführerinnen, Betreuerinnen/ Betreuer müssen Vorbilder sein, folgende Punkte beachten und diese auch von den Spielerinnen und Spieler verlangen:

 

-    Gutes Benehmen im Allgemeinen (Disziplin und Anstand).

 

-    Sportliches Auftreten, auch bei Niederlagen. „Kinder brauchen einen Trainer, mit dem sie siegen können – und verlieren dürfen“

 

-    Akzeptieren von Fehlentscheidungen des Schiedsrichters.

 

-    Hygiene (Duschen nach Meisterschaftsspielen ist obligatorisch).

 

-    Verzicht auf Alkohol und Nikotin bei der Mannschaftsbetreuung.

 

-    Sorge tragen fürs anvertraute Material.

 

Den Mannschaftsführern/ Mannschaftsführerinnen und Betreuerinnen/ Betreuern ist es gestattet ergänzende Verhaltensregeln für Ihre Mannschaft in Absprache mit dem jeweiligen Haupttrainer aufzustellen. Die ergänzenden Verhaltensregeln müssen durch die Jugendleitung genehmigt werden.

 

Gewaltanwendung, Beschädigung fremden Eigentums, Mobbing, sexuelle Übergriffe aller Art, mutwillige Verletzung der Intimsphäre, Diskriminierungen aller Art sowie weitere die Würde einer Person verletzende Handlungen haben je nach Schwere des Vergehens eine Verwarnung, eine Untersuchung durch die Jugendleitung, bis hin zu einen Ausschluss aus dem Verein bzw. eine polizeiliche Anzeige zufolge.